Grundstücksankauf/-verkauf

Allgemeine Informationen

Bei einem Eigentumswechsel ist zu beachten, dass die persönliche Abgabepflicht nicht gleichzeitig mit der Übereignung auf den Käufer übergeht.

Die Abgabepflicht für den Käufer entsteht erst dann, wenn das Finanzamt Vechta dem neuen Eigentümer den Einheitswert zurechnet. Diese Zurechnung erfolgt in der Regel zum 01. Januar des Folgejahres.

Da die Zurechnung durch das Finanzamt teilweise bis zu einem Jahr oder länger in Anspruch nehmen kann, ist eine Festsetzung der Gebühren (Straßenreinigung/Abwasser/Oberflächenetwässerung/Abfallbeseitigung) auf den neuen Eigentümer auch dann schon möglich, wenn eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt ist.

Diese Grundbucheintragung muss bei der Stadt Wildeshauen vorgelegt werden.

Alternativ kann eine Vollmacht für die Übernahme der Gebühren ausgefüllt werden (Formular ist beigefügt, s.u.). Die Gebührenpflicht geht dann mit Beginn des auf den Übergang folgenden Monats auf den neuen Eigentümer über.

Sofern die Zurechnung des Einheitswertes durch das Finanzamt jedoch vor dem Datum der Grundbucheintragung liegen sollte, ist für die Festsetzung der Grundsteuer und auch aller Gebühren das Datum der Zurechnung durch das Finanzamt maßgebend. Grundsätzlich erfolgt die Zurechnung durch das Finanzamt immer zum 01.01. eines Jahres, d. h. Sie zahlen also auch für den Rest des Jahres, in dem Sie Ihr Grundstück verkauft haben.

Rechtsgrundlage

Grundsteuergesetz


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