Bauleitplanung der Stadt Wildeshausen
Mit Hilfe der Bauleitplanung kann die räumliche Entwicklung einer Gemeinde gesteuert werden. Unter Bauleitplänen versteht man den Flächennutzungsplan und daraus abgeleitete Bebauungspläne. Diese legen verschiedene Nutzungsarten wie z. B. Wohnbau-, Gewerbe- oder Grünflächen bzw. -gebiete fest, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern.
Dabei sollen sie den jeweils aktuellen als auch zukünftigen Anforderungen der Bürger an ihre Umgebung in baulicher und gestalterischer Hinsicht gerecht werden.
Flächennutzungsplan (Innenstadtbereich):
Achtung: Das Öffnen und Laden der Datei kann auf Grund des großen Datenvolumens einige Zeit in Anspruch nehmen.
Flächennutzungsplan (Gesamtstadt):
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Der Flächennutzungsplan (F-Plan) legt die allgemeine Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet fest. Er dokumentiert eine Zielvorstellung und entfaltet keine Rechtsverbindlichkeit.
Die Bebauungspläne (B-Pläne) stellen detailliert für einen jeweils eng begrenzten Bereich des Gemeindegebietes die baulichen und anderweitigen Nutzungsmöglichkeiten der betreffenden Flächen dar. Er besitzt den Status einer Satzung und ist gegenüber Dritten rechtsverbindlich.
Der Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt der Stadt Wildeshausen ist Ihr Ansprechpartner insbesondere bei Fragen der künftigen Stadtentwicklung sowie bei privaten und gewerblichen Bauvorhaben.
Ansprechpartner/in
Frau Astrid Wolfanger![]() | |
Stadthaus, Zimmer 134 // 1. OG Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88-604 Telefax: 04431 88-860 E-Mail: astrid.wolfanger@wildeshausen.de |
Organisationseinheiten
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt | |
Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88-600 Telefax: 04431 88-860 E-Mail: fb60@wildeshausen.de |