Schwerpunktförderung der Stadt Wildeshausen
In der Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 werden folgende Schwerpunkte im Rahmen der Wirtschaftsförderung von der Stadt Wildeshausen unterstützt:
- Unterstützung von sog. „Start-up“-Unternehmen (Unternehmensgründung mit einer innovativen Geschäftsidee und hohem Wachstumspotenzial). Die Förderung kann entsprechend Nr. 2 beantragt werden sowie als einmaliger Investitionszuschuss in Höhe von 4.000 EUR. Die gesamte Förderung wird bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 7.000 EUR gewährt.
- Ansiedlung (nicht Umsiedlung oder Erweiterung) von Einzelhandelsbetrieben, Kunsthandwerkern (z. B. Maler, Buchmaler, Glasmaler, Graveure, Bildhauer, Gold- und Silberschmiede, Schnitzer, Möbelschreiner, Drechsler, Weber, Korbflechter, Instrumentenbauer, Töpfer und dergleichen), Künstlern oder Designern im Innenstadtbereich (Quartiersentwicklung). Beteiligung der Stadt an Staffelmieten. Die Förderung wird für einen Zeitraum von max. 24 Monaten ab Betriebseröffnung gewährt und beträgt je Betrieb bis zu 200 EUR/Monat.
- Ausbau der Breitbandversorgung (ergänzend zum durch Bund und Land geförderten kreisweiten Ausbau sowie Eigenausbau der EWE) in ländlichen Bereichen für landwirtschaftliche oder andere Gewerbebetriebe. Max. 5.000 EUR je Betrieb/Anschlussnehmer. Die Höhe ist von der Lage der jeweiligen Einzelfälle abhängig.
- 10% der jährlich im Haushaltsplan für Wirtschaftsförderung veranschlagten Gesamtsumme kann der Bürgermeister bis zu einer Höhe von 2.500 EUR je Antragsteller und Antragsjahr in Form von einmaligen Einzelfallentscheidungen - zur Förderung innenstadtrelevanter Projekte und Veranstaltungen - als sonstige Form der Unterstützung von wirtschaftlich orientierten Unternehmungen als Fördermittel vergeben, sofern diese nicht unter die vorgenannten Punkte fallen und wenn dies im Interesse der Stadt Wildeshausen und vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung des Stadtgebietes geschieht. Der Rat ist über die Vergabe in der nächsten öffentlichen Sitzung zu informieren. § 64 Abs. 1 Satz 1 NKomVG bleibt unberührt
- Umgestaltung/Umbau (Schaffung von Barrierefreiheit oder Wickelmöglichkeiten) inkl. Zurverfügungstellung von Toilettenanlagen für die Öffentlichkeit. Max. fünf Betriebe (Gaststätten, Restaurants, Einzelhandelsbetrieben etc.). Die Förderung beträgt bis zu 2.500 EUR je Betriebsstätte.
- Ansiedlung „zentrenrelevanter Magnetbetriebe“ durch Beratung, Finden geeigneter Räumlichkeiten etc. unterstützen.
- Förderung sonstiger für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Wildeshausen relevanter Projekte, sofern diese nicht unter die Nrn. 1-6 fallen und der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Wildeshausen dienlich sind, zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen.
Ein Anspruch auf finanzielle Förderung besteht nicht und wird nachrangig nach anderen Förderungen, z. B. durch den Landkreis Oldenburg bzw. die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Oldenburg, NBank, KfW-Bank, gewährt.
Eine Förderung erfolgt für die Nrn. 1 bis 5 auf schriftlichen Antrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Der schriftliche Antrag (ggfs. mit entsprechenden Beschreibungen und/oder Anlagen) ist vor Beginn der jeweiligen Maßnahme bei der Stadt Wildeshausen einzureichen.
Der Förderbetrag wird nach Vorlage entsprechender Rechnungsbelege bis zur Höhe des Nettorechnungsbetrages ausgezahlt.
Die Förderung ist auf das Gebiet der Stadt Wildeshausen begrenzt.
Der Firmensitz ist für die Dauer von mind. 24 Monaten im Gebiet der Stadt Wildeshausen zu halten (Nrn. 1 und 2). Bei vorheriger Betriebsaufgabe oder -Verlagerung wird ein anteiliger Betrag von der Stadt einbehalten bzw. zurückgefordert.
Ansprechpartner/in
Herr Claus Marx![]() | |
Stadthaus, Zimmer 129 // 1. OG Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88100 Telefax: 04431 88-0 E-Mail: claus.marx@wildeshausen.de Aufgaben: |
Organisationseinheiten
Wirtschaftsförderung | |
Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88-608 E-Mail: claus.marx@wildeshausen.de |