Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Vor Bargloy"
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (STEM) ist ein städtebauliches Instrument auf der Grundlage des besonderen Städtebaurechts, geregelt im Baugesetzbuch (BauGB) .
Der Rat der Stadt Wildeshausen hat am 25.11.1999 die Einleitung der Voruntersuchungen zur STEM beschlossen.
In seiner Sitzung am 29.05.2002 hat der Rat der Stadt Wildeshausen die Satzung zur STEM einschließlich der Satzungsbegründung beschlossen. Am 04.07.2002 wurde die Satzung von der Bezirksregierung Weser-Ems genehmigt. Die Satzung wurde am 11.07.2002 bekanntgemacht und ist damit in Kraft getreten.
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die Satzung in einem Normenkontrollverfahren bestätigt. Die städtebauliche Entwicklungssatzung der Stadt Wildeshausen erfülle die Anforderungen, die das Baugesetzbuch an eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme stelle, so dass Oberverwaltungsgericht in seiner Begründung vom 01.12.2004.
Der Geltungsbreich der STEM ist hier dargestellt, er umfasst rd. 199 ha. Davon entfallen auf:
-Allgemeine Wohngebiete (netto) WA 33,86 ha (ca. 6 ha heute erschlossen)
-Sondergebiete (netto) SO 1,93 ha
-Mischgebiete (netto) MI 12,52 ha (ca. 6 ha heute erschlossen)
-Gewerbegebiete (netto) GE 42,26 ha (ca. 4 ha heute erschlossen)
-Verkehrsflächen 17,32 ha und
-Grünflächen 18,26 ha.
Bei den verbleibenden Flächen handelt es sich um Ausgleichs- und Grünflächen am Westrand des Entwicklungsgebietes.
Die Ziele der STEM sind laut Satzung die Deckung des erhöhten Bedarfs an Wohnbauflächen, an gewerblichen Bauflächen sowie an gemischten Bauflächen.
Wildeshausen kann sich städtebaulich nur in westliche Richtung entwickeln. Denn: Die Stadtgrenzen Wildeshausens und die Hunte mit ihren Überschwemmungsgebieten verhindern im Nordwesten, im Osten und im Südosten eine Bebauung. Im Süden ist eine städtebauliche Entwicklung nicht möglich, da hier Naturschutzgebiete wie das Pestruper Gräberfeld, ökologisch wertvolle Naherholungbereiche und Wälder vorhanden sind.
Die STEM dient außerdem der Sicherung von Flächen, die künftig für Infrastrukturmaßnahmen benötigt werden (z. B: für Haupterschließungsstraßen, Grünzüge, Entwässerungsflächen etc.).
Grundsätzlich sollen die Flächen innerhalb einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme von der Stadt/Gemeinde erworben werden. Danach erfolgt die Neuaufteilung und Erschließung der Flächen entsprechend den Zielen der Entwicklungsmaßnahme ebenfalls durch die Stadt/Gemeinde. Anschließend werden die neu geschaffenen Grundstücke wieder an Interessenten veräußert.
Aber die STEM hat auch eine sozialpolitische Komponente. Sie bietet günstige Baulandpreise,die unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen und auch Gewerbetreibenden den Zugang zu geeignetem Bauland ermöglichen.
Dabei gibt es eine Besonderheit hinsichtlich der Ankaufs- und Verkaufspreise. Diese werden nicht frei verhandelt oder von den städtischen Gremien bestimmt, sondern vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte festgelegt. Dabei werden unterschiedliche Zonen gebildet. Die Anfangs- und Endwertkarten sind als Dokument beigefügt. Diese Karten sind allerdings zunächst nur zonale Festlegungen. Für kleinere Gebiete oder einzelne Grundstücke sind jeweils konkrete Werte durch den Gutachterausschuss zu bestimmen. Auch inflationsbedingte Veränderungen sind bei den Anfangs- und Endwerten noch zu berücksichtigen.
Die STEM soll zügig innerhalb eines übersehbaren Zeitraumes durchgeführt werden. Eine konkrete zeitliche Begrenzung gibt es dabei nicht.
Mit der zukünftigen Entwicklung der STEM hat sich der Rat in seiner Sitzung am 22.03.2012 befasst.
Es wurde beschlossen, den Geltungsberich unverändert zu belassen und die Gewerbeflächen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 57 "Beim grauen Immenthun" sukzessive von der Gutenbergstraße in westlicher Richtung zu entwickeln. Wohnbauflächen werden südlich des Bargloyer Weges entwickelt. Das dafür notwendige Bauleitplanverfahren wurde angeschoben.
Ansprechpartner/in
Herr Hans Ufferfilge![]() | |
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