Informationen zu Bauanträgen
In der Regel sind alle baulichen Maßnahmen (Neubau, Umbau, Abbruch) sowie Nutzungsänderungen von Gebäuden genehmigungspflichtig. Die entsprechenden Antragsunterlagen können von wenigen Ausnahmen abgesehen nur Architekten und Ingenieuren eingereicht werden. Deshalb empfiehlt es sich, von Beginn an einen bauvorlagenberechtigten Architekten(in) oder Ingenieur(in) hinzuzuziehen, der Sie und Ihre Planungen begleitet.
Weitere wichtige Informationen zur Genehmigung von Bauvorhaben finden Sie auf der Homepage des Landkreises Oldenburg. Dort werden auch die passenden Ansprechpersonen für weitere Fragen genannt.
Bevor ein Bauantrag gestellt wird, ist es manchmal sinnvoll, vorher eine Bauvoranfrage zu stellen.
Hierfür benötigen Sie das entsprechende Formular, das Sie unter "§ 73 Bauvoranfrage" finden. Sie können das Formular selbst ausfüllen und einreichen.
Für alle Werbeanlagen >1 m² benötigen Sie ebenfalls eine Genehmigung. Die Antragsunterlagen sind von einer Fachfirma einzureichen – in der Regel wird dies von dem Unternehmen übernommen, welches die Werbeanlage für Sie errichtet.
Ansprechpartner/in
Herr Michael Müller![]() | |
Stadthaus, Zimmer 237 // 2. OG Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88-800 Telefax: 04431 88-810 E-Mail: michael.mueller@wildeshausen.de Aufgaben: | |
Herr Claus Marx![]() | |
Stadthaus, Zimmer 129 // 1. OG Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88100 Telefax: 04431 88-0 E-Mail: claus.marx@wildeshausen.de Aufgaben: |
Organisationseinheiten
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt | |
Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88-600 Telefax: 04431 88-860 E-Mail: fb60@wildeshausen.de |
Externe Behörde
Landkreis Oldenburg - Bauordnungsamt | |
Delmenhorster Straße 6 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 85-0 Telefax: 04431 85-200 E-Mail: landkreis-oldenburg@oldenburg-kreis.deHomepage: http://www.oldenburg-kreis.de | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Nachmittags nach Vereinbarung |