Fundsachen / Fundtiere
Die Vorschriften über den Umgang mit "Fundsachen" finden sich im §§ 966 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Sollten Sie Finder einer Sache sein, sind Sie verpflichtet, dem Verlierer, Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten dies unverzüglich mitzuteilen bzw. soweit Sie diesen nicht kennen, das Fundbüro der Stadt Wildeshausen über den Fund zu unterrichten. Nach § 966 Absatz 1 BGB sind Sie verpflichtet, die Fundsache zu verwahren; gleichzeitig sind Sie jedoch nach § 967 BGB berechtigt (und auf Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet), die Fundsache an das Fundbüro der Stadtverwaltung abzuliefern.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit der Anzeige des Fundes und beträgt sechs Monate.
Danach wird die Fundsache an den Findenden herausgegeben, sofern Fundrechte geltend gemacht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Fundsachen, die personenbezogene Daten (z.B. Handys, Notebooks, Digitalkameras, USB-Sticks, externe Festplatten u. Ä.) enthalten, nach der Aufbewahrungsfrist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht an den/die Finder/in herausgegeben werden dürfen (Verfügung der Landesbeauftragten für den Datenschutz in Niedersachsen).
Fundsachsen, die nach Ablauf von 6 Monaten an keinen Empfangsberechtigten herausgegeben worden sind, werden nach vorheriger Bekanntmachung versteigert oder anderweitig verwertet.
Nähere Informationen, auch für den Fall, dass Sie eine Sache verloren haben sollten, finden Sie hier.
Die o. g. Vorschriften gelten auch für Tiere. Sofern Sie ein Tier gefunden haben, sind Sie aufgrund der Vorschriften verpflichtet, dieses zu melden. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Tierheim Bergedorf in Ganderkesee. Die Stadt Wildeshausen hat mit dem Tierheim Bergedorf einen Vertrag abgeschlossen, der u.a. regelt, dass das Tierheim die auf dem Gebiet der Stadt Wildeshausen aufgefundenen Fundtiere unverzüglich vom jeweiligen Fundort abholt, unterbringt und versorgt. Sie erreichen das Tierheim Bergedorf wie folgt:
Tierheim Bergedorf
Am Eckerkamp 15
27777 Ganderkesee
Tel.: 04222 - 80 58 747
eMail: info@tierheim-bergedorf.de
Öffnungszeiten
Montag, Donnerstag und Freitag: 13:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch und Samstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag, Sonntag und Feiertage:
geschlossen
NUR FÜR NOTFÄLLE außerhalb der Öffnungszeiten: 04222 - 8058749
Ansprechpartner/in
Frau Christiane Mucker![]() | |
Stadthaus, Bürgerbüro Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88-0 Telefax: 04431 88-808 E-Mail: buergerbuero@wildeshausen.de oder christiane.mucker@wildeshausen.de | |
Frau Julia Baute![]() | |
Stadthaus, Zimmer 8 // EG Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88-323 Telefax: 04431 88-850 E-Mail: julia.baute@wildeshausen.de | |
Herr Ralf Wübbeler![]() | |
Stadthaus, Zimmer 17 // EG Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88-320 Telefax: 04431 88-850 E-Mail: ralf.wuebbeler@wildeshausen.de |