Erschließungsbeiträge
Erschließungsbeiträge sind eine vom Grundstückseigentümer zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Gemeinde die verkehrsmäßige Erschließung eines Grundstücks finanziert.
Sie werden für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen erhoben. Dabei müssen erstmalig endgültig hergestellten Straßen mit einem Unterbau, einer Straßenentwässerung und einer Straßenbeleuchtung ausgestattet sein.
Auf der Grundlage des Baugesetzbuches und der kommunalen Erschließungsbeitragssatzung werden 90 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes auf die erschlossenen Grundstücke verteilt.
Eine bestehende Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks. Eine Baugenehmigung wird nur dann erteilt, wenn auch die Erschließung des Baugrundstücks gesichert ist.
Ansprechpartner/in
Herr Philipp Hogeback![]() | |
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Organisationseinheiten
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