Antrag auf Anschluss an die öffentliche Kanalisation
Schmutzwasserkanalanschluss
Wenn Sie als gewerblicher oder privater Grundstücksbesitzer einen Neubau oder Umbau mit Abwasserentsorgungsbedarf realisieren möchten, benötigen Sie zum Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Kanalisation eine Anschlussgenehmigung. Zum ausgefüllten Formular „Antrag auf Genehmigung eines Kanalisationsanschlusses“ müssen Sie eine Planskizze einreichen, aus der der geplante Kanalisationsanschluss ersichtlich ist. Erfragen Sie für Ihre Planung vorab die Lage der vorhandenen Anschlussstutzen des öffentlichen Kanalisationsnetzes. Sollte Ihr Grundstücksanschluss an die öffentliche Kanalisation nur über eine Querung eines fremden Grundstücks möglich sein, benötigen Sie außerdem ein Leitungsrecht. Das Leitungsrecht ist gesondert nachzuweisen, z. B. durch einen Auszug des Eintrags aus dem entsprechenden Grundbuch.
Niederschlagswasserkanalanschluss
Besteht für Ihr Grundstück die Anschlussmöglichkeit an einen Niederschlagswasserkanal, müssen Sie diesen nutzen (Anschlusszwang). Sie benötigen das gleiche Formular wie bei einem Schmutzwasserkanalanschluss „Antrag auf Genehmigung eines Kanalisationsanschlusses“.
Verrieselung/Versickerung auf dem Grundstück
Unter bestimmten Bedingungen ist eine Befreiung vom Anschlusszwang möglich (Formular: „Antrag auf Befreiung vom Anschluss an den Regenwasserkanal der Stadt Wildeshausen“). Wenn kein Kanalnetz für die Niederschlagswasserentsorgung vorhanden oder der Kanal nur für die Straßenentwässerung vorgesehen ist, entfällt ein Antrag auf Befreiung. Sie müssen dann das anfallende Niederschlagswasser auf Ihrem Grundstück versickern oder verrieseln.
Hinweis: Bei gewerblichen Grundstücken benötigen Sie dafür eine Einleitungserlaubnis in das Grundwasser bzw. in ein Oberflächengewässer, die Sie beim Landkreis Oldenburg zusätzlich beantragen müssen.
Ansprechpartner/in
Frau Ann Cathrin Förster![]() | |
Stadthaus, Zimmer 137 // 1. OG Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88-606 Telefax: 04431 88-860 E-Mail: ann-cathrin.foerster@wildeshausen.de | |
Herr Jörg Dohrmann![]() | |
Stadthaus, Zimmer 133 // 1. OG Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88-661 Telefax: 04431 88-860 E-Mail: joerg.dohrmann@wildeshausen.de |
Externe Behörde
Landkreis Oldenburg - Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft | |
Delmenhorster Straße 6 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 85-0 Telefax: 04431 85-200 E-Mail: landkreis-oldenburg@oldenburg-kreis.deHomepage: http://www.landkreis-oldenburg.de | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Nachmittags nach Vereinbarung |
Formulare
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Regenwasserkanalanschlussbefreiung (12 KB) |
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Kanalisationsantrag (205 KB) |