Abwasserbeiträge
Die Städte und Gemeinden sind nach dem Niedersächsischen Wassergesetz verpflichtet, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. Hierfür betreibt die Stadt Wildeshausen eine öffentliche zentrale Abwasserbeseitigungsanlage.
Für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung dieser Anlage werden Abwasserbeiträge erhoben. Diese werden im Unterschied zu Erschließungsbeiträgen und Straßenausbaubeiträgen nicht nach tatsächlichem Aufwand, sondern nach einem feststehenden Beitragssatz errechnet, der in regelmäßigen Abständen neu kalkuliert wird. Außerdem zeichnen sich Abwasserbeiträge durch die Einmaligkeit der Festsetzung und Erhebung aus.
Ist für ein Grundstück, für das die Beitragspflicht bereits entstanden ist, die Erstellung einer zusätzlichen Anschlussleitung erforderlich, sind der Stadt die Aufwendungen in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten (Kostenerstattung).
Ansprechpartner/in
Herr Philipp Hogeback![]() | |
Stadthaus, Zimmer 141 // 1. OG Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88-601 Telefax: 04431 88-860 E-Mail: philipp.hogeback@wildeshausen.de |
Organisationseinheiten
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt | |
Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88-600 Telefax: 04431 88-860 E-Mail: fb60@wildeshausen.de |