Der Herbst hat bereits Einzug gehalten und das nasse Laub kann zu Gefahr werden, gerade für Fahrradfahrer und Fußgänger. Die Stadt Wildeshausen möchte deshalb auf die Reinigungsaufgaben der Anlieger hinweisen.
Soweit eine Straße von der Stadt Wildeshausen maschinell gereinigt wird, obliegt den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke die Pflicht zur Reinigung der Geh- und Radwege.
Ist eine Straße nicht Bestandteil der maschinellen Straßenreinigung, obliegt die Reinigungspflicht ebenfalls den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Hier umfasst sie neben der Reinigung der Geh- und Radwege auch die Reinigung der Entwässerungsrinnen sowie der Fahrbahn bis zur Mitte.
Zur Reinigung, die bei Bedarf durchzuführen ist, gehört insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, Abfällen geringen Umfangs, Wildkräutern und Bewuchs. Besonders in Bereichen ohne Geh- und Radwege (in der Regel verkehrsberuhigte Bereiche) sind die Fahrbahnränder / Entwässerungsrinnen oftmals verschmutzt. Neben der optischen Beeinträchtigung des Stadtbildes kann dieses bei stärkeren Regenfällen auch dazu führen, dass das Regenwasser nicht zügig abfließen kann. Herbstlaub sowie anderer Unrat darf nicht einfach auf die Straße oder zum Nachbarn gekehrt werden.
Alle Straßen, auf denen eine maschinelle Straßenreinigung durchgeführt wird, sind in der Anlage zur Straßenreinigungssatzung (Straßenverzeichnis Teil A) aufgeführt. Diese Satzung sowie die Straßenreinigungsverordnung sind auf der Homepage der Stadt Wildeshausen www.wildeshausen.de abrufbar.
Anpflanzungen aller Art sind so im Schnitt zu halten, dass der Luftraum über dem Geh-/Radweg bis zur Höhe von 2,50 m und über der Fahrbahn bis zu 4,50 m frei bleibt. Ebenso ist darauf zu achten, dass Verkehrsschilder und Straßenbeleuchtung durch die Anpflanzungen nicht verdeckt werden.
Die Stadt Wildeshausen bittet alle zur Straßenreinigung Verpflichteten, ihren Aufgaben nach der Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsverordnung nachzukommen und damit im Interesse Aller zu einem gepflegten Erscheinungsbild unserer Kreisstadt beizutragen sowie die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.