Aus Anlass der Berichterstattung zur Pachtsituation des Ratskellers stellt die Verwaltung den Stand der Situation dar:
Das die Sanitäranlagen renoviert werden müssen ist völlig unstrittig. Vor der Renovierung ist aber noch entscheidender, dass zunächst die Feuchtigkeit in den Wänden beseitigt wird. Erst dann kann eine Renovierung erfolgreich durchgeführt werden. Für den Haushalt 2021 hat der Rat für diese erforderlichen Maßnahmen die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, so dass mit den weiteren Planungen und Umsetzungen begonnen werden kann. Beauftragt wurden bereits die Beseitigung der Feuchtigkeitsschäden unter der Eingangsplatte am Kellerabgang. Weiterhin wurde die notwendige Hebeanlage für die Abwasserbeseitigung im Sanitär- und Küchenbereich geplant.
Mit dem Pächter und Wirt des Ratskellers ist diese notwendige Vorgehensweise mehrfach erörtert worden.
Vielleicht überlegt Robil Uyahr angesichts dieser Ausgangslage nochmals seine Zukunftspläne.