Auch in diesem Jahr möchte die Stadt Wildeshausen alle Bürgerinnen und Bürger an ihre Räum- und Streupflichten erinnern, die sich aus der Straßenreinigungssatzung und -verordnung der Stadt Wildeshausen ergeben.
Im Rahmen des Winterdienstes sind die Geh- und Radwege in einer Mindestbreite von 1,50 m von Schnee freizuhalten. Wenn ein Rad- oder Gehweg auf beiden Straßenseiten nicht vorhanden ist, ist ein 1 m breiter Streifen neben der Fahrbahn freizuhalten. Bei Glatteis und Schneeglätte sind die Flächen mit Sand oder anderen Mitteln so abzustumpfen, dass in der Zeit von 7:30 Uhr bis 21:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr, ein sicherer Weg vorhanden ist.
Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn schnee- und glättefrei zu halten.
Auch die Gossen sind schnee- und eisfrei zu halten, damit bei eintretendem Tauwetter das Schmelzwasser abfließen kann. An Straßeneinmündungen und ‑kreuzungen müssen die Fußgängerüberwege, auch wenn sie nicht besonders gekennzeichnet sind, in einer Breite von 1,50 m bis zur Mitte der Fahrbahn schneefrei gemacht und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln bestreut werden. Grundstückseigentümer, vor deren Haus bzw. Grundstück eine Haltestelle für öffentliche Verkehrsmittel angelegt ist, müssen den Geh- und Radweg vor der Haltestelle so von Schnee und Eis freihalten und bei Glätte bestreuen, dass mindestens an einer Stelle ein sicherer Ein- und Ausstieg für die Fahrgäste möglich ist.
Das Streuen von Chemikalien sowie Streusalzen zur Beseitigung von Eis und Schnee ist auf das mengenmäßig notwendige Maß zu beschränken.
Die Pflicht zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten im Rahmen des Winterdienstes obliegt den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Mieter sollten jedoch darauf achten, ob der Vermieter diese Pflichten im Mietvertrag ggf. übertragen hat.
Die Nichtbeachtung der maßgeblichen Vorschriften kann im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit einem Bußgeld geahndet werden. Entsprechende Kontrollen werden von der Stadtverwaltung durchgeführt.
Die Stadt Wildeshausen bittet alle Bürgerinnen und Bürger sowohl im eigenen als auch im Interesse aller anderen Verkehrsteilnehmer um eine ordnungsgemäße Durchführung der Räum- und Streuarbeiten.