Die Corona-Pandemie hat in den vergangenen Wochen und Monaten das öffentliche Leben stark eingeschränkt. Aufgrund der allgemeinen Entwicklung musste auch das Krandelbad seinen Betrieb vorübergehend einstellen. Daher konnten diverse Kursangebote nicht zum Abschluss gebracht werden. Da eine Fortsetzung der abgebrochenen Kurse nicht möglich ist, wurde nunmehr ein Antragsverfahren freigeschaltet, über welches Kundinnen und Kunden, deren Kurs im März 2020 vorzeitig abgebrochen werden musste, eine anteilige Erstattung beantragen können.
Der Antrag kann online unter https://krandelbad.wildeshausen.de/kurserstattung auf den Weg gebracht werden. Alternativ steht auch ein manueller Antragsbogen zur Verfügung. Die Nutzung des Onlineformulars wird für eine schnelle und reibungslose Abwicklung jedoch empfohlen. Die Abgabe des manuellen Antragsbogens kann per Post, per Mail oder per Einwurf im Briefkasten des Krandelbades erfolgen.
Kundinnen und Kunden, die einen Kinderkurs im März gebucht hatten (Seepferdchen- und Abzeichenkurse), brauchen keinen Erstattungsantrag stellen, sofern die Anmeldung für den nächstmöglichen Folgekurs aufrecht erhalten bleiben soll. Vorhandene Anmeldungen behalten in diesem Fall ihre Gültigkeit. Sollte der Kursplatz nicht mehr benötigt werden, kann selbstverständlich eine Erstattung beantragt werden.
Zum aktuellen Zeitpunkt steht leider noch nicht fest, ab wann und in welcher Form das Kursangebot im Krandelbad wieder starten kann. Informationen hierzu erhalten Sie zu gegebener Zeit über die Tagespresse, den sozialen Medien und selbstverständlich auch direkt vor Ort im Krandelbad. Bisher getätigte Anmeldungen für Kurse ab September 2020 bleiben jedoch vorerst bestehen und besitzen nach wie vor Gültigkeit.