Bereits im Frühjahr vergangenen Jahres begann die Stadt Wildeshausen mit der Entwicklung eines gesamtstädtischen Konzepts für das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in Wildeshausen. Gemeinsam mit allen interessierten Wildeshauser*innen soll so ein Konzept gestaltet werden, das den Herausforderungen der Integration in unserer Stadt begegnet.
Am 22.09.2021 ab 17:30 Uhr sind alle Wildeshauser*innen in die Räumlichkeiten der Realschule zur Auftaktkonferenz der Erarbeitung eines Integrationskonzeptes für die Stadt Wildeshausen eingeladen.
Ab 18:00 Uhr stellt das mit der Erarbeitung des Integrationskonzeptes beauftrage Institut erste Ergebnisse der Bestandsaufnahme vor, bei der die vorhandenen Herausforderungen und Bedarfe ermittelt wurden.
Auf dieser Grundlage möchte die Stadt Wildeshausen mit den Bürgerinnen und Bürgern, sowie den Fachkräften der Integrationsarbeit ins Gespräch kommen: Was sind künftige Herausforderungen für das Zusammenleben der Menschen in Wildeshausen? Und wie kann dieses Zusammenleben (besser) gestaltet werden?
Insbesondere möchte die Stadt Wildeshausen auch zugewanderte Menschen zur Beteiligung einladen. Bei Bedarf werden Übersetzer*innen eingesetzt.
Anmeldungen sind aufgrund der Corona-Pandemie erforderlich bis zum 11.09.2021 bei der Integrationsfachkraft der Stadt Wildeshausen Michaela Kurwinkel unter Nennung der vollen Namen der Teilnehmer*innen, sowie Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse für eventuell notwendige Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer 04431-88-350 (ggf. Nachricht mit den o. g. Angaben auf dem Anrufbeantworter hinterlassen) oder per Mail an Michaela.Kurwinkel@Wildeshausen.de. Im Zuge der Anmeldung kann ebenfalls der Bedarf an Übersetzung mitgeteilt werden.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist unter Einhaltung der geltenden Corona-Verordnung möglich und wird nur nach der 3G-Regel (geimpft-genesen-getestet) gewährt. Daher ist vor der Veranstaltung der Nachweis über eine erfolgte Impfung, die Genesung von einer Corona-Infektion oder einen max. 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest / max. 48 Stunden alten PCR-Test vorzulegen.