Für die Kommunalwahl am 12.09. können ab sofort Briefwahlunterlagen beantragt werden. Hierfür ist die Rückseite der erhaltenen Wahlbenachrichtigungskarte auszufüllen und in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der Stadt zu schicken. Der Antrag kann auch bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung per E-Mail, Fax, Telegramm, Fernschreiben oder online gestellt werden (unter Angabe Vorname, Name, Geb.-Datum, Wohnanschrift, ggf. gewünschte anderweitige Adresse für den Erhalt der Briefwahlunterlagen). Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Der Link für eine Online-Beantragung steht auf der Homepage der Stadt Wildeshausen / Kommunalwahl 12.09.2021 oder über den folgenden QR-Code zur Verfügung.
Der Briefwahlantrag muss im Regelfall spätestens am 10. September 2021 um 13.00 Uhr bei der Stadt vorliegen.
Sofern die Briefwahlunterlagen nicht persönlich abgeholt werden, werden diese zugesandt. Eine Beauftragte oder ein Beauftragter darf die Unterlagen - gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht - für bis zu vier weitere wahlberechtigte Personen abholen.
Im Stadthaus haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen der Briefwahl direkt vor Ort zu wählen. Aufgrund der gegenwärtigen Pandemielage wird jedoch empfohlen, die Unterlagen zur Vermeidung unnötiger Kontakte frühzeitig schriftlich oder online zu beantragen.
Der Wahlbrief muss spätestens am 12. September 2021 um 18.00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang hat die Wählerin oder der Wähler Sorge zu tragen.