Es handelt sich um:
1.
Einen Kredit zur Liquiditätshilfe, der im ersten Schritt kleinen und mittleren Unternehmen einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro zur Verfügung stellen kann.
Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen. Das Kreditprogramm soll direkt durch die NBank, ohne Beteiligung einer Hausbank, vergeben werden. Die Richtlinie wird noch erarbeitet. Die NBank kann hierzu aber schon beraten.
2.
Einen Zuschuss des Landes für Kleinunternehmen und Familienbetrieben mit bis zu 49 Beschäftigten, damit diese finanzielle Belastungen abdecken können, die andernfalls ihre Geschäftstätigkeit zerstören würden. Es wird ein Liquiditätszuschuss gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen bis zu 20.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Beide Förderprogramme sollen am Mittwoch, 25.03.2020 in Kraft treten. Zeitgleich wird eine Antragstellung über die NBank möglich sein.
Es soll schon die Möglichkeit bestehen, sich für die Programme vormerken zu lassen.
Weitere Informationen unter:
www.mk.niedersachsen/startseite/aktuelles
unter dem Titel: Informationen für die niedersächsische Wirtschaft
oder auch der NBank unter:
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-%E2%80%93-Beratung-f%C3%BCr-unsere-Kunden.jsp
Die NBank weist darauf hin, dass sie in der Zeit von Dienstag, 24.03.2020, 15:00 Uhr, bis Mittwoch, 25.03.2020, ca. 12:00 Uhr, aufgrund von notwendigen Tests für die neuen Förderprogramme für Hilfestellungen nicht zur Verfügung stehen wird.