Die Bundesregierung stellt damit
für den bis zum 10.01.2021 verlängerten Novemberlockdown weitere außerordentliche Wirtschaftshilfen
Unternehmen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen
Maßnahmen temporär geschlossen wird, zur Verfügung. Die Erleichterungen für öffentliche
Unternehmen wurden beibehalten. Parallel zu der Dezemberhilfe wurde auch das
Überbrückungsgeld III verkündet. Mit dem Überbrückungsgeld III sollen lediglich Fixkosten,
die während des Lockdowns weiterhin anfallen, kompensiert werden. Öffentliche Unternehmen
sind hiervon ausgeschlossen. In Bezug auf eventuelle Januarhilfen aufgrund der erneuten
Verlängerung des Lockdowns bis zum 31.01.2021 gibt es bislang keine offizielle Mitteilung.
Weiter hat das BMF die FAQ im Zuge der Veröffentlichung der Dezemberhilfe überarbeitet.
Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben dürfen grundsätzlich Beihilfen bis 800.000 Euro pro Unternehmen gewährt werden. Nach dem Beihilferecht gelten prinzipiell zwei oder mehrere
rechtlich selbständige Unternehmen als ein Unternehmen, wenn diese miteinander wirtschaftlich
verbunden sind, z.B. durch Kontrollbeteiligungen. Allerdings wurden die FAQs dahingehend
aktualisiert, dass bei einem kommunalen Unternehmen der maßgebliche Verbund in der
Regel auf Ebene der Kommune endet. Nach unserer Lesart dürfte dies zur Folge haben, dass
rechtlich selbstständige Unternehmen, die ausschließlich dadurch miteinander verbunden
sind, dass dieselbe Gemeinde/Stadt an ihnen beteiligt ist, weiterhin als zwei Unternehmen
gelten. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Unternehmen keine gegenseitigen Beteiligungen
halten. Dies bedeutet, dass der Höchstbetrag von jedem Unternehmen bzw. Unternehmensverbund
vollumfänglich ausgeschöpft werden kann.
Weitere Informationen
FAQs zu den November-/Dezemberhilfen des BMWi und BMF: https://www.ueberbrueckungshilfe-
unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/faqlist.html
Service-Hotline +49 30-52685087
Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Infos der NBank: https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/November-
und-Dezemberhilfe/index.jsp
Quelle: NSGB-RD 013/2021