Aufgrund der §§ 10, 11, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit geltenden Fassung, der § 29 und 30 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandschG) in der zurzeit geltenden Fassung und des § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Wildeshausen in seiner Sitzung am 14.10.2021 folgende Änderung der o. g. Satzung vom 27.06.2013 beschlossen:
I. § 5 wird wie folgt geändert:
(1) Die Gebühren werden nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnisses erhoben. Die Anlage ist Bestandteil dieser Satzung.
II. Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Wildeshausen, 02.11.2021
Stadt Wildeshausen
Der Bürgermeister
gez. Jens Kuraschinski
Anlage: Gebührenverzeichnis für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wildeshausen 2022 |
|
1. Gebühren für Einsatzkräfte Euro/Stunde |
|
1.1 Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr Wildeshausen |
42,00 € |
1.2 Einsatzkraft für eine Brandsicherheitswache |
21,00 € |
Hinzuzurechnen sind die Kosten für entstandenen Verdienstausfall. |
|
2. Gebühren für Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Wildeshausen Euro/Stunde |
|
Kommandowagen |
168,00 € |
Einsatzleitwagen |
318,00 € |
Gerätewagen Logistik |
443,00 € |
Löschgruppenfahrzeug ohne Tank |
382,00 € |
Löschgruppenfahrzeug mit Tank |
381,00 € |
Tanklöschfahrzeuge |
301,00 € |
Feuerwehrdrehleiter |
336,00 € |
Rüstwagen |
229,00 € |
Rettungsboot |
250,00 € |
Mannschaftstransportfahrzeuge |
204,00 € |
Die Gebühren für den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen (Ziffer 2) verstehen sich inkl. Beladung der Fahrzeuge. Diese können nur mit Bedienpersonal in Anspruch genommen werden. |
|
Für den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen (Ziffer 2) im Rahmen von Brandsicherheitswachen wird eine Gebühr von 50 % der für die eingesetzten Fahrzeuge maßgeblichen Gebühren erhoben. |
|
3. Gebühren für die Rettungs-/Einsatzgeräte Euro/Stunde |
|
Dekontaminations-Anlage |
271,00 € |
4. Verbrauchsmaterial/Entsorgung/Transport |
|
Verbrauchmaterialien werden direkt nach der verbrauchten Menge, die Kosten für die Entsorgung und den Transport gesättigter Bindemittel und sonstiger entsorgungspflichtiger Materialien nach tatsächlich anfallender Menge, jeweils zzgl. einer Verwaltungskostenpauschale von 7,04 % berechnet. |
|
5. Verpflegung |
|
War eine Verpflegung der Einsatzkräfte erforderlich, werden die entstandenen Kosten als Auslage abgerechnet. |
|
6. Unfugalarme |
|
Es werden die Gesamtkosten des jeweiligen Einsatzes in Rechnung gestellt. |
|
7. Sonstige Inanspruchnahme |
|
Die Abrechnung für den Einsatz von Fahrzeugen/Gerätschaften sowie für Leistungen, für die im Gebührenverzeichnis keine Gebühr benannt ist, erfolgt in Anlehnung der im Gebührenverzeichnis vorgesehenen Gebühr für vergleichbare Fahrzeuge/Gerätschaften und Leistungen. |