Aufgrund der §§ 10, 11, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zur Zeit geltenden Fassung und des § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Wildeshausen in seiner Sitzung am 29.10.2020 folgende Änderung der o. g. Satzung vom 29.11.2012 beschlossen:
I. § 4 wird wie folgt geändert:
Die jährliche Gebühr beträgt:
a) für die Straßenreinigung 0,61 EUR / m Straßenfront.
b) für den Winterdienst 0,00 EUR / m Straßenfront.
II. Diese Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Wildeshausen, 10.11.2020
Stadt Wildeshausen
Der Bürgermeister
Jens Kuraschinski