Bauleitplanung der Stadt Wildeshausen
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 64 „Stadtfelde“, 4. Änderung gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBl. I S. 1728)
Der Rat der Stadt Wildeshausen hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 den Bebauungsplan Nr. 64 „Stadtfelde“, 4. Änderung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 64 „Stadtfelde“, 4. Änderung ist aus dem nachstehenden Planausschnitt ersichtlich.
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