Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, am Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 63 A „Erweiterung der Biogasanlage Garmhausen“
Parallel zu den Beschlussfassungen zur 46. Flächennutzungsplanänderung hat der Verwaltungsausschuss am 08.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 63 A „Erweiterung der Biogasanlage Garmhausen“ beschlossen.
Mit der Planung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 63 „Biogasanlage Garmhausen“ bereits bestehenden Biogasanlage geschaffen werden. Für deren Betrieb wird zusätzlicher Platz für die Lagerung und Verarbeitung von Produkten, die für die Verwertung in einer Biogasanlage zugelassen sind, benötigt. Zu diesem Zweck soll u. a. ein bislang dem Außenbereich zugeordneter Schweinestall umgebaut werden. Weitere Lager- und Verarbeitungskapazitäten sollen im südlichen Geltungsbereich geschaffen werden. Für diese Bereiche ist die Festsetzung als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Bioenergie und Landwirtschaft“ beabsichtigt. Für die bislang nach § 35 Absatz 1 BauGB privilegierten Wohnnutzungen ist eine Festsetzung als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Betriebsbezogenes Wohnen“ vorgesehen.
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