Wenn für die Schulklasse, die Ihr Kind besucht, eine mehrtägige Klassenfahrt ansteht, kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu. Nicht jede Familie ist immer in der Lage, diese Kosten zu tragen.
Es besteht daher die Möglichkeit, eine Beihilfe für mehrtägige Klassenfahrten zu beantragen. Dass Sie bereits Sozialleistungen (Sozialhilfe, Hartz IV, Asylbewerberleistung) beziehen ist keine Voraussetzung hierfür. Die Beihilfe kommt ggf. auch dann in Betracht, wenn Sie die nötigen Kosten nicht ganz aus Ihren Mitteln aufbringen können.
Ob und ggf. in welcher Höhe eine Beihilfe gewährt werden kann, ist dann individuell zu ermitteln.