Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden:
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden:
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Frau Jennifer Büsing![]() | |
Stadthaus, Zimmer 3 // EG Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88-330 E-Mail: meldeamt@wildeshausen.de | |
Frau Christa Kamphaus![]() | |
Stadthaus, Zimmer 1 // EG Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88-329 Telefax: 04431 88-850 E-Mail: meldeamt@wildeshausen.de | |
Frau Silvia Kläner![]() | |
Stadthaus, Zimmer 2 // EG Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88-330 Telefax: 04431 88-850 E-Mail: meldeamt@wildeshausen.de | |
Frau Silke Lahnstein![]() | |
Stadthaus, Zimmer 3 // EG Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88-331 Telefax: 04431 88-850 E-Mail: meldeamt@wildeshausen.de | |
Frau Anja Spalthoff![]() | |
Stadthaus, Zimmer 3 // EG Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88-330 E-Mail: meldeamt@wildeshausen.de |