Deutschen, die der Meldepflicht deswegen nicht unterliegen, weil sie keine Wohnung in Deutschland haben, kann auf Antrag ein Personalausweis ausgestellt werden.
Personalausweis Ausstellung für Deutsche mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der vom Auswärten Amt bestimmten Auslandsvertretung, in deren Bezirk sich die antragstellende Person gewöhnlich aufhält.
Aus wichtigem Grund kann auch eine örtlich nicht zuständige Auslandsvertretung oder die örtlich nicht zuständige Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt im Inland kontaktiert werden.
Voraussetzungen
- Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
- Geburtsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr:13,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle - Gebühr:58,80 EUR
Antragsteller/-innen ab 24 Jahre inkl. Aufschlag bei Antragstellung bei der zuständigen Auslandsvertretung oder einer nicht zuständigen Stelle im Inland - Gebühr:52,80 EUR
Antragsteller/-innen unter 24 Jahre inkl. Aufschlag bei Antragstellung bei der zuständigen Auslandsvertretung oder einer nicht zuständigen Stelle im Inland - Gebühr:kostenfrei
Nachträgliches Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Eine nicht zuständige Stelle darf nur tätig werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und diese von der zuständigen Stelle ermächtigt wurde.
Ansprechpartner/in
Frau Jennifer Büsing![]() | |
Stadthaus, Zimmer 3 // EG Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88-330 E-Mail: meldeamt@wildeshausen.de | |
Frau Christa Kamphaus![]() | |
Stadthaus, Zimmer 1 // EG Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88-329 Telefax: 04431 88-850 E-Mail: meldeamt@wildeshausen.de | |
Frau Silvia Kläner![]() | |
Stadthaus, Zimmer 2 // EG Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88-330 Telefax: 04431 88-850 E-Mail: meldeamt@wildeshausen.de | |
Frau Silke Lahnstein![]() | |
Stadthaus, Zimmer 3 // EG Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88-331 Telefax: 04431 88-850 E-Mail: meldeamt@wildeshausen.de | |
Frau Anja Spalthoff![]() | |
Stadthaus, Zimmer 3 // EG Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88-330 E-Mail: meldeamt@wildeshausen.de |
Dienstleistung
- Personalausweis
- Personalausweis Änderung
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Personalausweis Ausgabe
- Personalausweis Ausstellung
- Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Einen vorläufigen Personal-Ausweis bekommen
- Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
- Personalausweis Meldung wegen Verlust
- Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
- Personalausweis Statusabfrage
- Elektronischer Identitätsnachweis