Der Personalausweis liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde und muss grundsätzlich persönlich abgeholt werden.
Personalausweis Ausgabe
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Bevor der Personalausweis persönlich abgeholt werden kann, versendet die Bundesdruckerei ein Anschreiben mit einer sogenannten -Transport PIN und einem Sperrkennwort (PIN-Brief) an die Hausanschrift der Antragstellerin/des Antragstellers. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief an die zuständige Stelle gesandt werden. In der Regel kann der Personalausweis 5 Tage nach Erhalt des PIN-Briefes abgeholt werden. Bei der Abholung wird bestätigt, ob die Nutzung als elektronischer Identitätsnachweis aktiviert bleiben oder deaktiviert werden soll.
Der Empfang des PIN-Briefes ist gegenüber der zuständigen Stelle mit Unterschrift zu bestätigen. Der PIN-Brief sollte auch nach der Abholung unbedingt aufbewahrt werden.
Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte Person beauftragt werden. Diese muss sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abgabe folgender Erklärungen vorlegen:
- Erhalt des PIN/PUK-Briefes der Bundesdruckerei
- Nutzung der Online-Ausweisfunktion
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bisheriger Personalausweis
- Bei Verlust:
- anderer Identitätsnachweis
- PIN-Brief der Bundesdruckerei
(Bitte Erhalt abwarten, die Vorlage des PIN-Briefes ist beim Meldeamt aber nicht erforderlich.)
- ggf. Vollmacht zur Abholung durch eine andere Person
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr wurde bereits bei Antragstellung erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Personalausweis kann 2 - 3 Tage nach der Zustellung des PIN-Briefes der Bundesdruckerei abgeholt werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Personalausweis keinen PIN-Brief von der Bundesdruckerei erhält. Ohne PIN-Brief ist die Freischaltung des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) nicht möglich. In diesem Fall wird der Ausweis von der zuständigen Stelle gegenüber der Bundesdruckerei reklamiert. Hierdurch entstehen keine weiteren Kosten.
Alternativ kann der Personalausweis mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion verwendet werden. Die Freischaltung dieser Funktion ist zu einem späteren Zeitpunkt gegen Gebühr möglich.
Ansprechpartner/in
Frau Jennifer Büsing![]() | |
Stadthaus, Zimmer 3 // EG Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88-330 E-Mail: meldeamt@wildeshausen.de | |
Frau Christa Kamphaus![]() | |
Stadthaus, Zimmer 1 // EG Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88-329 Telefax: 04431 88-850 E-Mail: meldeamt@wildeshausen.de | |
Frau Silvia Kläner![]() | |
Stadthaus, Zimmer 2 // EG Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88-330 Telefax: 04431 88-850 E-Mail: meldeamt@wildeshausen.de | |
Frau Silke Lahnstein![]() | |
Stadthaus, Zimmer 3 // EG Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88-331 Telefax: 04431 88-850 E-Mail: meldeamt@wildeshausen.de | |
Frau Anja Spalthoff![]() | |
Stadthaus, Zimmer 3 // EG Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88-330 E-Mail: meldeamt@wildeshausen.de |
Dienstleistung
- Personalausweis
- Personalausweis Änderung
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Personalausweis Ausstellung
- Personalausweis Ausstellung vorläufig
- Personalausweis Ausstellung für Deutsche mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands
- Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
- Personalausweis Meldung wegen Verlust
- Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
- Personalausweis Statusabfrage
- Elektronischer Identitätsnachweis