Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Lohnsteuerkarte
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis bzw. Reisepass
- entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes) im Original
- gegebenenfalls Antrag auf Lohnsteuerermäßigung (amtlich vorgeschriebener Vordruck) mit Unterlagen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner/in
Frau Christa Kamphaus![]() | |
Stadthaus, Zimmer 1 // EG Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88-329 Telefax: 04431 88-850 E-Mail: meldeamt@wildeshausen.de | |
Frau Silvia Kläner![]() | |
Stadthaus, Zimmer 2 // EG Am Markt 1 27793 Wildeshausen Telefon: 04431 88-330 Telefax: 04431 88-850 E-Mail: meldeamt@wildeshausen.de |
Externe Behörden
Finanzamt VechtaRombergstraße 19 49377 Vechta Telefon: 04441 180 Homepage: http://www.ofd.de | Mo. - Fr. 8.30 - 12.00 Uhr, Mo. 14.00 - 16.00 Uhr u. Mi. 14.00 - 17.00 Uhr |